Dr. Heike Dorf
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie und
staatlich geprüfte Heilpraktikerin
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Naturheilpraxis
Mein naturheilkundliches Behandlungsspektrum:
- Beratung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen bei (Prüfungs-)Ängsten, Lernblockaden, Steigerung des Selbstwertgefühls, Stress in der (Berufs-)Schule, im Studium, mit Freunden oder in der Familie,
- Hilfe bei allen Sorgen und Nöten im Alltag,
- Begleitung meiner kieferorthopädischen Patienten zur Verbesserung der Reaktionsbereitschaft der Gewebe, Unterstützung der gesamten körperlichen und emotionalen Entwicklung – auch mit Beachtung weiterer gesundheitlichen Probleme.
- Bei Erwachsenen:
- Aufdecken und Lösen von schmerzhaften Zusammenhängen im Körper: im Kopf- und Kieferbereich – aber auch in allen anderen Bereichen,
- Unterstützung bei Überforderung sowie allg. Lebensberatung, Stressverarbeitung,
- Hilfe bei der Klärung bei Unstimmigkeiten in der Familie, Trauersituationen,
- Selbstwert-Steigerung im Zusammenleben im Beruf und im privaten Bereich,
- Reduzierung versch. Ängste, depressive Verstimmung, Gelassenheit im Alltag erreichen.
- Die Therapie erfolgt jeweils mit pflanzlichen Tinkturen (z.B. der Fa. CERES), mit Homöopathie, Mineralien nach Schüssler, spagyr. Destillate (z.B „Aufrichtung“, „Durchsetzung“ usw. der Fa. Resonalogic) – oder mittels energetischer Arbeit im Energiefeldes des Patienten – mit Chin. Quantum- Methode.
- Psychodontie/ Dentosophie ist sowohl für Kinder Jugendliche als auch für erwachsene Patienten sehr interessant: mit der Psychodontie werden anhand des Erscheinungsbildes der schief stehenden Zähne, der abnormalen Kieferform und der erkrankten und fehlenden Zähne die möglichen tieferen Ursachen einer Problematik im emotionalen/ seelischen Bereich aufgedeckt.
Meine Qualifikationen und Weiterbildungen als Heilpraktikerin:
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Prüfung zur staatlich anerkannten Heilpraktikerin in Jena 2006 und Eröffnung der eigenen Naturheilkundepraxis in Ronneburg
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Neuraltherapie 1999 und 2000
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Schmerztherapie 2001
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Orthomolekulare Medizin 2001, 2002 und 2010
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Homöopathie für Zahnärzte mit Qualifikationsnachweis 2001 bis 2002
- Psychodontie 2003
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Ganzheitliche Kieferorthopädie und Bionator-Therapie 2003 bis 2004
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Angewandte Kinesiologie für Zahnärzte 2000 bis 2004
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Neurolinguistische Programmierung und Kommunikation 2004
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Lüscher Color-Diagnostik und Therapie 2005
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Reiki Grad I 2005
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Craniomandibuläre Dysfunktion und Körperhaltung 2006
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Psychosomatische Energetik nach Banis 2006 bis 2010
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Intelligente Heilmittel aus Körpersubstanzen (Indikativ-Komplexe, individuelle CauSolyte, Alpha-Komplexe u.a. RESONALOGIC) 2006 und 2007
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Prozessorientierte Homöopathie mit Abschlussdiplom in Leipzig 2006 bis 2007
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PRANA I 2012, PRANA II 2018
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Spagyrik-Kompaktausbildung (Phylak Sachsen) 2013 und 2014
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Therapie mit SOLUNATEN 2012 und 2015
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Therapie mit Heilpflanzen (Urtinkturen CERES und Spagyrik Phylak Sachsen) 2012 bis 2018
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Chinesische Quantum-Methode (CQM) I, I und III 2013 und 2014 – weiterführend bis 2018
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Biologisches Heilwissen und CQM 2017
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Lesen des Morphischen Feldes 2018
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Labordiagnostik – Päanalytik (Kapillar- Blut, Urin, Stuhl) 2019
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Systemische Aufstellungen mit CQM bei der International CQM Academy 2020
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Behandlung:
Termine nach vorheriger Anmeldung:
Montag: 08:00 – 18.00 Uhr
Freitag: 11.00 – 19.00 Uhr sowie nach Absprache
in Ronneburg, Rudolf-Breitscheid-Platz 2A, Erdgeschoss
Die Behandlung kann ggf. auch in Weida erfolgen.
Telefonische Anmeldung 036602-23581 oder 036602-22756 bzw. per E-Mail (dr.dorf@gmx.de)
Berechnung der Behandlung beim Heilpraktiker (HP)
Grundsätzlich ist die Berechnung der Honorare der Heilpraktiker- Leistungen „frei“ (nach § 611 BGB), da es hier keine rechtlich bindende Gebührenordnung wie für Ärzte gibt. Der Vergütungsanspruch von Heilpraktiker- Leistungen gegenüber dem Patienten ist auch nicht abhängig von der Erstattungspraxis der Versicherungen und Beihilfestellen. In meiner Praxis erfolgt die Berechnung der Kosten für die Heilbehandlungen in Anlehnung an die aktuelle Ausgabe des Gebührenverzeichnisses (GebüH) von 1985 und nach Zeitaufwand. So können die Kosten der Behandlungen nach Art, Schwierigkeit, Intensität und Dauer variieren. Da von mir auch Leistungen angeboten werden, die nicht in der Gebührenordnung GebüH verankert sind, werden diese im sog. Analog- Verfahren mit Nennung der ähnlichsten GebüH- Ziffer und einem vorgesetzten `A` gekennzeichnet.
Die Kosten einer Heilpraktiker- Behandlung werden bis auf wenige Ausnahmen von den gesetzlichen Kassen nicht getragen. Es empfiehlt sich, evtl. eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen heilpraktische Leistungen ganz – nur teilweise – ggf. nur bestimmte Therapieformen – oder auch gar nicht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse bzw. Ihrer Versicherung nach abrechenbaren/ erstattungsfähigen Leistungen. Privatversicherte können die Rechnung bei ihrer Kasse einreichen.
Es gibt sehr unterschiedliche Tarife, Verträge und Kulanzen der verschiedenen Versicherungen. Sollte Ihre Versicherung einen geringeren Betrag erstatten oder Leistungen vollständig streichen, so müssen Sie trotzdem den vollen Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen überweisen.
Nicht eingehaltene Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, stelle ich mit 50,00 € pro Termin in Rechnung.
Kosten in der Übersicht:
Erwachsene: Für Erwachsene berechne ich in der Regel für eine Stunde 80.00 €.
Kinder, Studenten, Arbeitssuchende u.a.: Für diese Patienten berechne ich für die gleiche Zeit 70.00 €.
Materialien und Medikamente werden gesondert berechnet.
Abweichungen sind entsprechend Art und Umfang der Therapien sowie Umstände möglich.
Auch ausschließliche Beratungen sind berechnungsfähig. Erfahrungsgemäß dauert eine Erstvorstellung für Erwachsene eineinhalb Stunden – die Folgetermine in der Regel eine Stunde. Bei Kindern sind sowohl die ersten Termine – als auch die Folgetermine kürzer. Hier hat es sich bewährt, zuerst ein Gespräch mit einem Elternteil zu führen, um allgemeine Gesundheitsfragen vorab zu klären, um die Zeit mit den Kindern so kurz wie möglich zu halten.
Ich erstelle für meine Patienten in der Regel eine Rechnung. – Diese können sie ggf. auch bei Ihrer Versicherung, dem Finanzamt u.a. vorlegen. Der erhobene Betrag kann mit Überweisung innerhalb von 10 Tagen oder in bar (mit Quittung) in der Praxis beglichen werden.